Betretungsverbot BSZ Leipziger Land (16.03.2021)
Betretungsverbot für das BSZ Leipziger Land
Allen Personen ist der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis, das nicht länger als eine Woche zurückliegt, nachweisen, dass keine entsprechende Infektion besteht oder unmittelbar nach dem Betreten ein Test durchgeführt wird.
Schüler*innen, die die wöchentliche Testung verpasst haben, begeben sich zum Schüler-Parkplatz an der Sporthalle. Dort wird der Test durchgeführt.
Großkopf
Schulleiter