Wer eine allgemeinbildende Schule oder eine berufliche Ausbildung mit guten Leistungen absolviert hat, kann am Beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Er erhält damit die Zugangsberechtigung zu deutschen Hochschulen und Universitäten, auch ein Auslandsstudium ist möglich. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung. Die Schüler werden so in besonderer Weise an die Berufswelt herangeführt.

Am BSZ Leipziger Land werden die Berufsrichtungen

Biotechnologie und

Wirtschaftswissenschaften angeboten.

Voraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern
1. im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal die Note ,gut’ erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5 ist oder
2. die aus sämtlichen Noten des entsprechenden Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch keine Note schlechter als ,befriedigend’ sein darf und im Übrigen die aus allen Noten gebildete Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufs- oder Berufsfachschule, das eine erfolgreich absolvierte berufliche Ausbildung von mindestens zweijährigen Dauer nachweist, besser als 2,5 ist.
Für die Aufnahmevoraussetzungen gemäß Satz 1 Nummer 1 wird das Fach Biologie der Fachrichtungen Biotechnologie, das Fach Informatik der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft zugeordnet.
(2) Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie mit der Versetzungsentscheidung von der Klassenstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums an das Berufliche Gymnasium wechseln.
(3) Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellt, sofern diese von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist. Die Aufnahmevoraussetzungen werden erfüllt, wenn die aus allen Fächern dieser Qualifikation gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist.
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen
(7) In Berufliche Gymnasien werden nur Bewerber aufgenommen, die beginnend ab Klassenstufe 5 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 im Fach Englisch unterrichtet worden sind.

Bewerber mit mindestens zweijähriger, erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, die
• den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss nachweisen (= Kammerabschluss mit mindestens der Durchschnittsnote 2,5 und dem Berufsschulabschluss mit mindestens der Durchschnittsnote 2,5 ohne Sport und Religion oder statt dessen den qualifizierenden Hauptschulabschluss) oder
• im Realschulabschluss mindestens die Durchschnittsnote 3,0 erreicht haben, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortzuführende Fremdsprache keine Note schlechter als „befriedigend“ sein darf und
• die im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Durchschnittsnote 2,5 (ohne Sport und Religion) erreicht haben.

Für alle Bewerber gilt:
Sie müssen von Klassenstufe 5 bis 10 im Fach Englisch unterrichtet worden sein.

Dauer und Organisation

3-jährige Ausbildung
Einführungsphase in Klassenstufe 11 im Klassenverband
Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13, die in Grund- und Leistungskursen unterrichtet werden.

Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule Leistungskurse in zwei Fächern des Pflichtbereiches. Erstes Leistungskursfach ist Deutsch, Englisch oder Mathematik. Das zweite Leistungskursfach ist abhängig von der Wahl der Art des beruflichen Gymnasiums.
(1) Die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife im Beruflichen Gymnasium setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben. Erste Fremdsprache ist Englisch.
(3) Schüler erfüllen die Voraussetzung für die zweite Fremdsprache 1.wenn sie während ihrer vorherigen schulischen Ausbildung in dieser Fremdsprache ab der Klassenstufe 6 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 durchgehend unterrichtet worden sind und im Abschlusszeugnis der Klassenstufe 10 für dieses Fach keine schlechtere Note als ,ausreichend’ erteilt worden ist (Niveau A) oder 2.wenn sie ab der Klassenstufe 11 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 am Unterricht der neu begonnenen Fremdsprache teilgenommen haben (Niveau B).
(4) Eine in der Sekundarstufe I begonnene zweite Fremdsprache kann in der Qualifikationsphase nur fortgeführt werden, wenn der Schüler bereits in der Klassenstufe 11 am Unterricht in dieser Fremdsprache teilnimmt.

Wir bieten als Fremdsprachen Englisch, Französisch und Latein an. Sie können je nach Schülerzahl Ihre zweite Fremdsprache im Anfängerniveau beginnen oder im Fortgeschrittenenniveau fortsetzen.

Bewerbungsunterlagen
• Tabellarischer Lebenslauf
• bestätigtes Halbjahreszeugnis Klasse 10 bzw. bestätigtes Realschulzeugnis
• 2 Passbilder
• Aufnahmeantrag