Willkommen im Beruflichen Gymnasium Bereich Wirtschaftswissenschaft
Das fachrichtungsbestimmenden Fach ist in der 11. Klasse Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen. Durch die gewählte Fachrichtung ist ab Jahrgangsstufe 12 der 2. Leistungskurs festgelegt. Pro Woche werden 6 Stunden im 2. Leistungsfach unterrichtet. Im Teilgebiet BWL werden zum Beispiel die Themen Aktiengesellschaft, Personengesellschaften, Firma, sowie deren Grundlagen behandelt. Ab Jahrgangsstufe 12 spielt das Rechnungswesen eine große Rolle. Dadurch werden zusätzlich Themen wie Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenträgerrechnung, Jahresabschlussaufstellung und deren Bewertung behandelt. Diese Themen werden in der Jahrgangsstufe 13 nochmals vertieft. Im Teilgebiet VWL werden unter anderem die Themen Geldmenge, die Europäische Zentralbank und Inflation sowie Deflation behandelt. In der 13. Klasse wird auch die momentane wirtschaftliche Situation analysiert. Nach den 3 Jahren wird im Fach Volks- und Betriebswirtschaftlehre mit Rechnungswesen eine Abiturprüfung im Leistungskurs abgelegt. Kenntnisse in diesem Fach erleichter den Start in die berufliche Zukunft und dem Umgang mit wirtschaftlichen Themen.
Unterrichtsfächer in der Klassenstufe 11
Deutsch
Englisch
Französisch
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Informatik
Sport
Religion oder Ethik
Musik oder Literatur
Wirtschaftslehre/Recht
Kurswahl
Im Rahmen des Unterrichtsangebotes der Schule wählt der Schüler am Ende der Klassenstufe 11 die Fächer, in denen er Kurse in der Jahrgangsstufe 12 (12/I und 12/II) besucht. Bei der Kurswahl stehen dem Schüler ein Oberstufenberater und der Klassenlehrer (in Klassenstufe 11) bzw. der Tutor (in den Jahrgangsstufen 12 und 13) unterstützend zur Seite.
Leistungsfächer
Das erste Leistungsfach (= 1. Abiturprüfungsfach) wählt der Schüler aus den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik. Das zweite Leistungsfach (= 2. Abiturprüfungsfach) ist das richtungsbestimmende Fach des jeweiligen beruflichen Gymnasiums.
Grundkursfächer
In den vier Schulhalbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 sind mindestens 25 Grundkurse verbindlich zu besuchen. Im gewählten Leistungsfach darf der Schüler nicht auch an Grundkursen teilnehmen. Ebenfalls dürfen Fremdsprachengrundkurse nicht zugleich auf Niveau A (Fortgeschrittene) und Niveau B (Anfänger) besucht werden. Schüler, die in den Pflichtfächern Sport, Religion oder Ethik nicht unterrichtet werden, haben Grundkurse in anderen Fächern zu besuchen, um auf die Mindestzahl von Grundkursen zu kommen.
Punktsystem und Noten, Zeugnisse
In der Klassenstufe 11 werden die erbrachten Leistungen der Schüler nach dem herkömmlichen Notensystem bewertet, d. h. mit Noten von "sehr gut" bis "ungenügend". In den Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den den herkömmlichen Noten zugeordneten Punkten bewertet. Folgendes Punktesystem entspricht der Sechs-Noten-Skala, je nach Notentendenz:
Note |
Sehr gut
|
Gut
|
Befriedigend
|
Ausreichend
|
Mangelhaft
|
Ungenügend
|
Punkte |
15,14,13
|
12,11,10
|
9,8,7
|
6,5,4
|
3,2,1
|
0
|
Mit der Note "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Bei einem verpflichtend zu besuchenden Kurs bedeutet das, dass der Schüler nicht zur Abiturprüfung zugelassen bzw. ihm die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann. Die Schüler der Klassenstufe 11 erhalten ein Halbjahreszeugnis, am Ende der Klassenstufe 11 ein Zeugnis. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 erhalten die Schüler für jedes Kurshalbjahr ein Halbjahreszeugnis, in dem die in den einzelnen Grund- und Leistungskursen erreichten Punkte und Noten ausgewiesen sind. Es werden alle Kurse aufgeführt, auch diejenigen, in denen der Schüler mit 0 Punkten bewertet worden ist.
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe 13 statt. Jeder Schüler wird in den beiden Leistungsfächern sowie in einem Grundkursfach schriftlich geprüft, in zwei weiteren Grundkursfächern mündlich. Zusätzliche mündliche Prüfungen in den Fächern seiner schriftlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss fest oder müssen vom Schüler beantragt werden. Schüler, denen die Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt wird, können die Jahrgangsstufe 13 wiederholen.
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